1. Allgemeines

 

          Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem

          Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an.

          Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1.    Allgemeine Geshäftsbedingungen

          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche

          Dienstleistungen des Serviceunternehmens. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese

          Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Service-

          unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

 

  1. Auftragserteilung

 

2.1.    Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden

          die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

 

  1. Preise/Kostenvoranschlag

 

3.1.    Grundsätzlich gelten die Preise lt. Homepage

 

3.2.     Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt

           gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

           Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist,

           iSd§5 Abs 2 KschG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofer  unver-

           bindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 50% des                                                               

           festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.

           Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das

           Serviceunternehmer den Kunden – soweit möglich- vorher verständigen. Das Service-

           unternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

 

 

  1. Service

 

  1. Termine

 

4.1.     Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zum Fertigstellung

           einhalten.

           Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich

           machen, so wird das  Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung nennen.

           Das  Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim

           Termin unterrichten.

 

  1. Gegenstände/Vermögensschäden

 

5.1.     Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind,

           wird bei Beschädigung/Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch

           das Serviceunternehmen übernommen.

 

5.2.     Für Vermögensschäden  wird nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des

           Serviceunternehmens gehafte.

           Die Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz erleichtert „ungerechtfertigte“

           Schadenersatzansprüche.

           Beispiel: Ein Kunde kommt bereits mit einem gut kaschierten Fleck zur Reinigung, der Fleck

           fällt nicht auf und im Zuge oder danach kommt es zu einer Verfärbung und der ursprüngliche

           Fleck bzw. Schadstelle ist nun deutlich sichtbar. Weist der  Unternehmer nach, dass er alle

           Sorgfallt eingehalten hat und sein Reinigungsmittel derartige Flecke nicht verursachen kann,

           so haftet er nicht.

 

  1. Probefahrten

 

6.1.     Der Kunde ermächtigt das  Serviceunternehmen, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug

           auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen,

           vorzunehmen.

 

  1. Zahlung

 

7.1.     Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Homepage. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es

           wäre etwas vereinbart.

           Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich

           zu begleichen.

           Die Zahlungskonditionen des  Serviceunternehmens sind Barzahlung oder Kartenzahlung.  

           Das Serviceunternehmen ist berechtig, bei Auftragserteilung eine angemessene

           Vorauszahlung zu verlangen.

 

7.2.     Gegen Ansprüche des  Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Ge-

            genforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftige Titel vorliegt.

 

  1. Reklamationen

           Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmen

           gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

 

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

           Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KschG, so ist das Gericht am Sitze

           des  Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig.

           Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz,

           gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

           Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung

           des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort

           der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte

           Gericht weiterhin zuständig.