- Allgemeines
Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem
Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an.
Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
- Allgemeine Bestimmungen
1.1. Allgemeine Geshäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche
Dienstleistungen des Serviceunternehmens. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese
Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Service-
unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
- Auftragserteilung
2.1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden
die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
- Preise/Kostenvoranschlag
3.1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Homepage
3.2. Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt
gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist,
iSd§5 Abs 2 KschG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofer unver-
bindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 50% des
festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das
Serviceunternehmer den Kunden – soweit möglich- vorher verständigen. Das Service-
unternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.
- Service
- Termine
4.1. Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zum Fertigstellung
einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich
machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung nennen.
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim
Termin unterrichten.
- Gegenstände/Vermögensschäden
5.1. Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind,
wird bei Beschädigung/Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch
das Serviceunternehmen übernommen.
5.2. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des
Serviceunternehmens gehafte.
Die Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz erleichtert „ungerechtfertigte“
Schadenersatzansprüche.
Beispiel: Ein Kunde kommt bereits mit einem gut kaschierten Fleck zur Reinigung, der Fleck
fällt nicht auf und im Zuge oder danach kommt es zu einer Verfärbung und der ursprüngliche
Fleck bzw. Schadstelle ist nun deutlich sichtbar. Weist der Unternehmer nach, dass er alle
Sorgfallt eingehalten hat und sein Reinigungsmittel derartige Flecke nicht verursachen kann,
so haftet er nicht.
- Probefahrten
6.1. Der Kunde ermächtigt das Serviceunternehmen, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug
auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen,
vorzunehmen.
- Zahlung
7.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Homepage. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es
wäre etwas vereinbart.
Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich
zu begleichen.
Die Zahlungskonditionen des Serviceunternehmens sind Barzahlung oder Kartenzahlung.
Das Serviceunternehmen ist berechtig, bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
7.2. Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Ge-
genforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftige Titel vorliegt.
- Reklamationen
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmen
gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KschG, so ist das Gericht am Sitze
des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig.
Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz,
gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung
des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort
der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte
Gericht weiterhin zuständig.